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  • Wer wir sind
  • Angebot
    • Wir bieten Gespräche für unterschiedliche Konstellationen und Inhalte an. 
      Eine Beratungsstunde dauert in der Regel 60 Minuten. 
      Melden Sie sich gerne über die Sprechstunde zu einem unverbindlichen Erstgespräch an, in dem alles Weitere besprochen werden kann. 
       

      • Einzelberatung
      • Beratung für Paare/Familien/Erziehende
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FAQ

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    • Wie bekomme ich einen Termin?
    • Wann findet die reguläre Sprechstunde statt?
    • Kann ich ohne Termin zur Sprechstunde kommen?
    • Wie läuft ein Erstgespräch ab?
    • Muss ich als Jugendliche*r auch was bezahlen?
    • Kann ich als Jugendliche*r einfach in die Jugendsprechstunde gehen?
    • Warum gibt es eine Warteliste?
    • Kann ich bei Ihnen auch (Psycho-)Therapie machen?
    • Wie viel kostet eine Beratungsstunde?
    • Warum kostet die Beratung etwas?
    • Ich kann nicht zum Termin kommen, was muss ich tun?
    • Was mache ich, wenn ich den Termin außerhalb der Telefonzeiten absagen möchte?
    • Wie erfolgt die Bezahlung?
    • Ich habe kein Geld dabei, fällt die Beratungsstunde dann aus?
    • Woher weiß ich, ob ich mit meinem Anliegen richtig bin?
    • Wie lange dauert ein Beratungstermin?
    • Wie lange dauert ein Beratungsprozess?
    • Was haben die Mitarbeitenden für Qualifikationen?
    • Wer erfährt von meinem Besuch in der Beratungsstelle?
    • Kann ich anonym bleiben?
    • Kann ich auch mit einer verwandten Person zu einem Gespräch kommen?
    • Was ist die LSBTIQA*-Sprechstunde?
    • Was heißt „queer“?
    • Was muss ich für den Antrag bei der Stiftung „Mutter und Kind“ mitbringen?
    • Wann kann ich den Antrag bei der Stiftung „Mutter und Kind“ stellen?
    • Mit wem sind wir vernetzt?

Wie bekomme ich einen Termin?

Bitte melden Sie sich telefonisch (0511-920944), um einen Termin für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in der Sprechstunde zu vereinbaren. 

Wann findet die reguläre Sprechstunde statt?

Unsere Sprechstunde findet immer montags (9-12 Uhr und 14:30-17 Uhr) statt. Sie benötigen dafür einen Termin.

Kann ich ohne Termin zur Sprechstunde kommen?

Nein. Bitte rufen Sie vorher an und vereinbaren Sie einen Termin! Die Sprechstundentermine werden drei Wochen im Voraus freigegeben. 

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch werden Ihre Daten erfasst. Sie erfahren die Rahmenbedingungen von Beratung bei uns. Zudem haben Sie die Gelegenheit, ihr Anliegen zu beschreiben.

Muss ich als Jugendliche*r auch was bezahlen?

Nein. Beratung für Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren ist kostenfrei.

Kann ich als Jugendliche*r einfach in die Jugendsprechstunde gehen?

Ja. Die Jugendsprechstunden ist immer donnerstags von 15:30-16:30 Uhr. Du kannst einfach vorbeikommen. Du lernst eine Beratungsperson kennen und besprichst mit ihr dein Anliegen. 

Warum gibt es eine Warteliste?

Seit Corona verzeichnen wir eine erhöhte Nachfrage an Beratung. Beratungsprozesse dauern länger und Problemstellungen sind (noch) komplexer geworden. Die Warteliste ermöglicht uns, alle Anfragen zu berücksichtigen und zu systematisieren.

Kann ich bei Ihnen auch (Psycho-)Therapie machen?

Nein. Bei uns findet keine Psychotherapie statt. Wir bieten auch keine psychotherapeutische oder psychiatrische Diagnostik an. 

Wie viel kostet eine Beratungsstunde?

i.d.R. Einzelberatung 50€ // Paar-/Familienberatung 65€ // Rechtsberatung 30€

Warum kostet die Beratung etwas?

Wir werden von öffentlichen Geldern finanziert, die unsere Kosten nicht decken. Daher ist es nötig, eine Kostenbeteiligung zu erheben.

Ich kann nicht zum Termin kommen, was muss ich tun?

Bitte sagen Sie den Termin schnellstmöglich ab. Dies geht per Mail (info@beratungsstelleosterstrasse.de) oder telefonisch (0511 – 920 944 0). Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten/am Wochenende anrufen, hinterlassen Sie die Nachricht gerne auf dem Anrufbeantworter.
Bei Absagen später als 24 Stunden vorher wird die volle vereinbarte Kostenbeteiligung fällig. Bei kostenfreien Beratungsgesprächen im Rahmen der Erziehungsberatung entsteht ein Ausfallhonorar von 20€.
 

Was mache ich, wenn ich den Termin außerhalb der Telefonzeiten absagen möchte?

Bitte schicken Sie eine Mail an info@beratungsstelleosterstrasse.de oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Bezahlung erfolgt am Ende der Beratungsstunde in bar an die Beratungsperson. Es wird eine Quittung ausgestellt. 

Ich habe kein Geld dabei, fällt die Beratungsstunde dann aus?

Nein. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung dann auf Rechnung erfolgen.

Woher weiß ich, ob ich mit meinem Anliegen richtig bin?

Im Erstgespräch klären Sie mit einer Beratungsperson, ob Sie mit dem Anliegen bei uns richtig sind. Sollte dies nicht der Fall sein, überlegt die Beratungsperson mit Ihnen gemeinsam, wohin Sie sich stattdessen wenden können.

Wie lange dauert ein Beratungstermin?

Ein Beratungstermin dauert i.d.R. 60 Minuten.

Wie lange dauert ein Beratungsprozess?

Das ist abhängig von Ihrem Anliegen und wird vorher nicht festgelegt.

Was haben die Mitarbeitenden für Qualifikationen?

Die Qualifikationen der Mitarbeitenden können Sie unter der Rubrik „Wer sind wir“ zu jeder einzelnen Person finden.

Wer erfährt von meinem Besuch in der Beratungsstelle?

Niemand. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach Absprache werden dritte Personen mit einbezogen oder kontaktiert.

Kann ich anonym bleiben?

Ja, Sie entscheiden, welche Daten Sie uns mitteilen. Falls Sie komplett anonym bleiben, müssen kostenpflichtige Beratungsgespräche immer bar zu Beginn der Sitzung bezahlt werden. 

Kann ich auch mit einer verwandten Person zu einem Gespräch kommen?

Ja. Bitte kündigen Sie das bei der telefonischen Anmeldung an. 

Was ist die LSBTIQA*-Sprechstunde?

Das ist eine Telefonzeit (donnerstags 16:30-17:00 Uhr), in der queere Menschen direkt mit einer beratenden Person sprechen können: 0511 – 1234 923 

Was heißt „queer“?

Queer ist eine Selbstbezeichnung von Menschen, die mit ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der gesellschaftlich gesetzten Norm abweichen. Sie umfasst verschiedene Formen der Geschlechter und sexuellen Orientierungen ohne eine vereindeutigende Definition zu nutzen. 

Was muss ich für den Antrag bei der Stiftung „Mutter und Kind“ mitbringen?

  • Mutterpass
  • letzten drei Gehaltsnachweise von allen Haushaltsmitgliedern
  • ggf. Jobcenter-Bescheid
  • Studien-/Schulbescheinigung für alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren
  • Bankverbindung
     

Wann kann ich den Antrag bei der Stiftung „Mutter und Kind“ stellen?

Eine Antragstellung ist ab der 15. SSW möglich. Bei Zwillingsschwangerschaften kann der Antrag ab der 20. SSW gestellt werden. Termine unter: 0511 – 920 944 0 

Mit wem sind wir vernetzt?

  • Netzwerk Suizidprävention
  • Runder Tisch Frauen- und Mädchengesundheit
  • Runder Tisch sexuelle und geschlechtliche Vielfalt der LH Hannover
  • Qualitätszirkel Trans*Gesundheit
  • Qualitätszirkel sexuelle Gesundheit
  • AK Sexuelle Bildung
  • AK Trennung und Scheidung
  • AK Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Hannoversche Familienpraxis
  • AG §78 der Stadt
  • AG §78 der Region
  • AG Gleichstellung
  • Arbeitskreis psychosoziale Versorgung Hannover

Beratungsstelle Osterstraße
Osterstrasse 57
D-30159 Hannover

Telefon (0511) 920 944 0
E-Mail info@beratungsstelleosterstrasse.de

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